✍️ Autor: Karel Havlíček · 📅
Worum es überhaupt ging
Über Jahre hinweg kursierte in deutschen Krypto-Foren eine Warnung, die viele Anleger von Staking und Lending ganz abgehalten hat: Wer seine Coins verleiht oder staked, verlängere damit die Haltefrist nach § 23 EStG von einem Jahr auf zehn Jahre.
Der Gedanke dahinter war nicht aus der Luft gegriffen — die Regel existiert im Einkommensteuerrecht für Wirtschaftsgüter, die als Einkunftsquelle genutzt werden. Die Frage war nur, ob sie auf Kryptowerte anzuwenden ist.
Die Antwort steht inzwischen fest: Nein. Staking oder Lending verlängern die Haltefrist nicht mehr auf zehn Jahre. Die Verlängerung wurde aus dem BMF-Schreiben gestrichen — es bleibt bei einem Jahr.
Was tatsächlich gilt
Die Grundregel für private Anleger in Deutschland ist damit erfreulich einfach und im europäischen Vergleich ungewöhnlich großzügig:
- Haltedauer über zwölf Monate → der Veräußerungsgewinn ist vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
- Verkauf innerhalb eines Jahres → steuerpflichtig als privates Veräußerungsgeschäft zum persönlichen Einkommensteuersatz.
- Staking oder Lending → ändert an dieser Jahresfrist nichts.
Man sollte sich klarmachen, wie ungewöhnlich das ist. In Österreich gibt es überhaupt keine Haltefrist, sondern pauschal 27,5 %. In Schweden zahlen Sie 30 % egal wie lange Sie halten, in Norwegen 22 %, in Island ebenfalls 22 %. Deutschland gehört mit Portugal und Kroatien zu den wenigen Ländern, in denen Geduld tatsächlich zur vollständigen Steuerfreiheit führt.
Wo die echten Fallstricke liegen
Dass der Zehnjahres-Mythos erledigt ist, heißt nicht, dass Staking steuerlich folgenlos wäre. Zwei Punkte bleiben, und sie sind wichtiger als der Mythos je war:
Erstens: die Erträge selbst. Die Belohnungen, die Sie aus Staking oder Lending erhalten, sind ein eigener Vorgang und im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr betrifft den Veräußerungsgewinn der ursprünglichen Coins, nicht automatisch alles, was daraus entstanden ist.
Zweitens: die Haltefrist der Belohnungen läuft neu. Coins, die Sie als Staking-Reward erhalten, haben ihr eigenes Zuflussdatum und damit ihre eigene Jahresfrist. Ein Portfolio, das über Jahre Rewards angesammelt hat, besteht aus vielen Positionen mit unterschiedlichen Stichtagen — nicht aus einem Block, der gemeinsam steuerfrei wird.
Daraus folgt dasselbe wie in jedem anderen Land dieser Übersicht, nur mit mehr Nachdruck: Anschaffungsdatum und Zuflussdatum sind steuerliche Dokumente. Ohne sie lässt sich die Jahresfrist nicht belegen, und die Nachweispflicht liegt bei Ihnen.
❓ Häufig gestellte Fragen
Verlängert Staking die Haltefrist in Deutschland auf zehn Jahre?
Nein, das gilt nicht mehr. Die Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre bei Staking oder Lending wurde aus dem BMF-Schreiben gestrichen. Es bleibt bei einem Jahr — nach über zwölf Monaten Haltedauer ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
Wie lange muss ich Bitcoin in Deutschland halten, damit der Gewinn steuerfrei ist?
Mehr als zwölf Monate. Danach ist der Veräußerungsgewinn für Privatanleger vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres ist als privates Veräußerungsgeschäft zum persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig.
Sind Staking-Belohnungen dann auch steuerfrei?
Nicht automatisch. Die Belohnungen sind ein eigener Vorgang und im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten; die Steuerfreiheit nach einem Jahr betrifft den Veräußerungsgewinn der ursprünglichen Coins. Außerdem läuft für erhaltene Rewards eine eigene Jahresfrist ab ihrem jeweiligen Zuflussdatum.
Dieser Artikel ist informativ und ersetzt keine persönliche Steuerberatung. Die Verwaltungsauffassung zu Kryptowerten entwickelt sich weiter — prüfen Sie Ihre konkrete Situation beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater. Angaben nach öffentlich verfügbaren Informationen im Juli 2026.