✍️ Autor: Karel Havlíček · 📅
Was tatsächlich möglich ist
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen Sie Ihre Steuerrechnung mit Bitcoin begleichen können – und das ist keine Ankündigung, sondern seit Jahren gelebte Praxis.
- Kanton Zug nimmt seit 2021 Bitcoin und Ether für Steuerzahlungen an. Das ursprüngliche Limit von CHF 100 000 wurde per 1. März 2023 auf CHF 1,5 Millionen erhöht – begründet mit den positiven Erfahrungswerten und dem Risikorahmen der Bitcoin Suisse AG.
- Zermatt akzeptiert Steuerzahlungen in Bitcoin ebenfalls.
- Lugano geht im Rahmen seines «Plan B» weiter und akzeptiert Bitcoin und Tether für sämtliche Rechnungen der Stadt, nicht nur für Steuern. Die technische Abwicklung übernimmt Bitcoin Suisse.
Technisch bezahlen Sie nicht «in Bitcoin»: ein Dienstleister rechnet den Betrag zum Zeitpunkt der Zahlung in Franken um und überweist dem Gemeinwesen Franken. Für die Verwaltung ändert sich also nichts – das Währungsrisiko trägt der Dienstleister, nicht der Steuerzahler und nicht der Kanton.
Der steuerliche Nebeneffekt, den fast niemand erwähnt
Hier wird es interessant, und es ist der Grund, warum diese Seite überhaupt existiert. In den meisten Ländern wäre das Bezahlen mit Bitcoin eine Veräusserung und damit ein Steuertatbestand: Sie verkaufen faktisch Ihre Coins, um damit zu zahlen, und der Gewinn wird besteuert.
In der Schweiz ist das für Privatpersonen anders. Private Kapitalgewinne sind steuerfrei, solange Ihre Tätigkeit als private Vermögensverwaltung gilt. Das Bezahlen einer Rechnung löst deshalb keinen steuerbaren Gewinn aus – ein Unterschied, der in Slowenien, Kroatien oder Deutschland genau umgekehrt ausfällt.
Achtung, ein Detail bleibt: Die Vermögenssteuer knüpft am Bestand per 31. Dezember an. Wer im Dezember einen grossen Betrag in Bitcoin überweist, verändert damit auch seinen Vermögensstand am Stichtag. Das ist kein Trick und keine Empfehlung – nur eine Tatsache, die man kennen sollte, wenn man Zahlungszeitpunkte ohnehin frei wählen kann.
Wo die Grenzen liegen
Drei nüchterne Einschränkungen, damit das Bild stimmt:
- Es ist kantonal, nicht national. Zug, Zermatt und Lugano sind Ausnahmen, nicht die Regel. Die Mehrheit der Kantone und Gemeinden bietet das nicht an.
- Es ist eine Zahlungsmethode, keine Steuerersparnis. Sie schulden exakt gleich viel wie bei einer Überweisung in Franken. Wer eine Vergünstigung erwartet, verwechselt zwei Dinge.
- Sie geben Bitcoin aus. Für jemanden, der langfristig hält, ist die Steuerrechnung selten der Anlass, den man dafür wählt – die Möglichkeit ist bemerkenswert, die Notwendigkeit besteht nicht.
Was diese Angebote wirklich zeigen, ist etwas anderes und Wichtigeres: eine Verwaltung, die Bitcoin als normalen Zahlungsvorgang behandelt statt als Sonderfall. Das erklärt einen Teil davon, warum das Schweizer Umfeld – von der Bankbeziehung bis zur Steuererklärung – reibungsärmer ist als anderswo. Die Grundlagen dazu stehen auf der Hauptseite Schweiz.
❓ Häufig gestellte Fragen
Kann ich in der Schweiz wirklich Steuern mit Bitcoin bezahlen?
In einigen Gemeinwesen ja. Der Kanton Zug akzeptiert seit 2021 Bitcoin und Ether für Steuerzahlungen, Zermatt ebenfalls, und Lugano akzeptiert im Rahmen seines Plan B Bitcoin und Tether für sämtliche Stadtrechnungen. Es ist jedoch kantonal geregelt – die Mehrheit der Kantone und Gemeinden bietet das nicht an.
Bis zu welchem Betrag akzeptiert Zug Bitcoin?
Bis CHF 1,5 Millionen. Das ursprüngliche Limit lag bei CHF 100 000 und wurde per 1. März 2023 erhöht, begründet mit den positiven Erfahrungswerten und dem Risikorahmen der Bitcoin Suisse AG.
Löst das Bezahlen mit Bitcoin in der Schweiz eine Steuer aus?
Für Privatpersonen nicht. Private Kapitalgewinne sind steuerfrei, solange die Tätigkeit als private Vermögensverwaltung gilt, weshalb das Bezahlen einer Rechnung keinen steuerbaren Gewinn auslöst. In vielen anderen Ländern – etwa Slowenien, Kroatien oder Deutschland – ist genau das Gegenteil der Fall. Die Vermögenssteuer knüpft weiterhin am Bestand per 31. Dezember an.
Spare ich Steuern, wenn ich mit Bitcoin bezahle?
Nein. Sie schulden exakt denselben Betrag wie bei einer Überweisung in Franken; es handelt sich um eine Zahlungsmethode und nicht um eine Vergünstigung. Technisch rechnet ausserdem ein Dienstleister den Betrag zum Zahlungszeitpunkt in Franken um und überweist dem Gemeinwesen Franken.
Dieser Artikel ist informativ und ersetzt keine persönliche Steuer- oder Anlageberatung. Limiten und Verfahren der einzelnen Gemeinwesen ändern sich – prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim zuständigen Steueramt. Angaben nach öffentlich verfügbaren Informationen im Juli 2026.